Ratgeber & Expertenwissen

Rechtliche Aspekte des Winterdienstes für Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet

Veröffentlicht am 14. Mai 2024

Der erste Schnee verwandelt die Straßen im Rhein-Main-Gebiet oft in eine malerische Winterlandschaft. Doch für Hausbesitzer beginnt damit eine Phase großer rechtlicher Verantwortung.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Winterdienst sind streng, und Unwissenheit schützt nicht vor teuren Schadensersatzforderungen. In diesem Ratgeber klären wir über die wichtigsten rechtlichen Aspekte auf.

Haftungsrisiko: Blitzeis & Glätte

Das größte rechtliche Risiko lauert bei Blitzeis. Hier besteht eine sofortige Streupflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, haften Sie bei Unfällen extrem schnell mit Ihrem privaten Vermögen.

Ab wann muss geräumt werden?

Werktags 7:00 – 20:00 Uhr, Sonn-/Feiertags meist ab 8:00/9:00 Uhr. Anhaltender Schneefall erfordert mehrfaches Räumen am Tag.

Wie breit ist rechtssicher?

Mindestens 1 Meter, bei viel Betrieb bis zu 1,50 Meter. Auch Zugänge zu Mülltonnen und Garagen müssen sicher sein.

Streugut-Vorschriften

Streusalz-Verbot in den meisten Kommunen. Nutzen Sie Sand, Splitt oder Granulat, um Bußgelder zu vermeiden.

Professionelle Absicherung

Durch die Auslagerung des Winterdienstes übertragen Sie nicht nur die Arbeit, sondern schützen sich effektiv vor ruinösen Schadensersatzklagen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem individuellen Vorhaben.

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Einsatzgebiete

Wir sind in der gesamten Region Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet für Sie da.

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