Ein Todesfall in der Familie bringt nicht nur tiefe Trauer mit sich, sondern auch einen Berg an bürokratischen Pflichten. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Wohnungsauflösung im Rhein-Main-Gebiet souverän zu meistern.
Bürokratie & Kündigungsfristen
Der allererste Schritt ist die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt. Richten Sie umgehend einen Nachsendeauftrag ein und kündigen Sie Versorgungsverträge (Strom, Gas, Wasser).
Wichtiger Rechtstipp (§ 580 BGB):
Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Mietverhältnis kann innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Wertsicherung & Inventur
Begehen Sie die Wohnung in Ruhe und sichern Sie Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Testamente. Bei Erbengemeinschaften ist offene Kommunikation entscheidend, da Miterben nur gemeinschaftlich über Nachlassgegenstände verfügen dürfen.
Sortierungsprozess & Logistik
Nutzen Sie unser 4-Kategorien-System: Behalten, Verkaufen, Spenden, Entsorgen. Gut erhaltene Kleidung oder Möbel im Rhein-Main-Gebiet können oft an karitative Einrichtungen gespendet werden, was Platz spart und Gutes tut.
Physische Räumung
Die Räumung kostet Kraft. Als Ihr Partner von Seligenstadt bis Würzburg übernehmen wir die komplette Logistik, Sortierung und den Abtransport – pietätvoll und garantiert besenrein.
ANGEBOT ANFORDERNWohnungsübergabe & Abschluss
Erstellen Sie zwingend ein Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie Zählerstände und die Schlüsselabgabe mit Fotos. Achten Sie auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen – oft ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig (§ 535 BGB).
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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem individuellen Vorhaben.